BKOrgErl 1994
(XXXX)
Organisationserlaß des Bundeskanzlers
"Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit Wirkung vom 17. November 1994 an:
- 1.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- a)
- Das bisherige Bundesministerium für Familie und Senioren und das bisherige Bundesministerium für Frauen und Jugend werden zu einem neuen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammengelegt.
- b)
- Dem Bundesministerium für Gesundheit wird die Zuständigkeit für Sozialhilfe aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Bundesministeriums für Familie und Senioren übertragen. Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministerien geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
- 2.
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und TechnologieDas bisherige Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und das bisherige Bundesministerium für Forschung und Technologie werden zu einem neuen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie zusammengelegt."
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR366710994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3d64ff686e0b95be498ddd172582219190b4671adf50354c8212bfc04981576c