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BKOrgErl 1987

(XXXX)

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Dem Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit werden übertragen:
1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Mutterschutz
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern die allgemeine Zuständigkeit für Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung, einschließlich der Frauenförderung in der Bundesverwaltung.
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR115910987

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5591e436b94f9dba7a256a5516cc27dacf7a618c966c48b525875bec786eff6a

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