BKOrgErl 1977
I.
Organisationserlaß des Bundeskanzlers
- Krankenhäuser sowie Technik in Medizin und Krankenhaus,
- Gebührenrecht für Ärzte und übrige Gesundheitsberufe,
- medizinische Rehabilitation.
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR101280977
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f951e42658eaaec27920e1b9eb779495a285c769d07ecd2ebebb62ec4b29f67d