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BKOrgErl 1977

I.

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit werden dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeiten für folgende Bereiche übertragen:
- Krankenhäuser sowie Technik in Medizin und Krankenhaus,
- Gebührenrecht für Ärzte und übrige Gesundheitsberufe,
- medizinische Rehabilitation.
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR101280977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f951e42658eaaec27920e1b9eb779495a285c769d07ecd2ebebb62ec4b29f67d

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