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BKOrgErl1995Bek

(XXXX)

Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers

Nachstehend mache ich den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 3. Februar 1995 bekannt, der mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten ist:
"Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
1.
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird beauftragt, den Umzug in die Hauptstadt Berlin und den Ausgleich für die Region der Bundesstadt Bonn zu koordinieren.
2.
Deshalb wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeit für den Arbeitsstab Berlin/Bonn auf das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau übertragen.
3.
Alle Bundesministerien werden das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bei der Erfüllung seiner Aufgabe unterstützen, es insbesondere mit allen dafür erforderlichen Informationen versehen.
4.
Die weiteren Einzelheiten werden zwischen den Bundesministerien des Innern, der Finanzen, für Verkehr und für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vereinbart und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt."
Der Chef des Bundeskanzleramtes
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR028100995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a23340e090f231a4bd9c7f6ca30d26915fabbc98d03e9003bc2d97c7a3062161

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