BKOrgErl1995-07Bek
(XXXX)
Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
"Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ordne ich mit sofortiger Wirkung folgendes an:
Dem Bundesministerium des Innern wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeit für die Übereinkommen von Schengen übertragen."
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR108500995
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 831794e8e29798708e9079c066aa6f1bf9284071b9b55fe528d380d952bfacb4