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BKOrgErl1995-07Bek

(XXXX)

Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers

Nachstehend mache ich in Vertretung des Chefs des Bundeskanzleramtes den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 18. Juli 1995 bekannt, der mit Wirkung vom 19. Juli 1995 in Kraft tritt:
"Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ordne ich mit sofortiger Wirkung folgendes an:
Dem Bundesministerium des Innern wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeit für die Übereinkommen von Schengen übertragen."
Der Staatsminister beim Bundeskanzler
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR108500995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 831794e8e29798708e9079c066aa6f1bf9284071b9b55fe528d380d952bfacb4

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