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Bekanntmachung der Bezeichnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Die durch Ziffer IV des Organisationserlasses vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) geschaffene oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers führt seit dem 22. Oktober 2002 die Bezeichnung "Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien".
Der Chef des Bundeskanzleramtes
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR254300003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e66f924636d7536fb4f05485401521bd552b7a60adbc0a9b3f3c0db0834df31a

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