BKleingG
§ 15Begründung von Kleingartenpachtverträgen durch Enteignung
- 1.
- das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert,
- 2.
- der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann und
- 3.
- dem Eigentümer ein angemessenes Angebot zur Begründung der Kleingartenpachtverträge gemacht worden ist; das Angebot ist in Bezug auf die Pacht als angemessen anzusehen, wenn sie der Pacht nach § 5 entspricht.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 19.9.2006 I 2146
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR002100983
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3cf62104360364d87444d0234e55bbc83757e4eb8f70d5b518dae9baadcaafae