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BioAbfV

§ 14Inkrafttreten

Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf Böden

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 4.4.2013 I 658;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28.4.2022 I 700; 2023 I Nr. 153

Hinweis: Änderung durch Art. 6 G v. 13.7.2026 I Nr. 207 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR295500998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4b296c751694a5d0330fefb8ddc03344b01afee0c5d69605462a85b885c0e659

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