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BinSchUO2018Anh IV

§ 4.04Zweites unabhängiges Antriebssystem

Eingeschränkte technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 3 außerhalb des Rheins und 4(Anhang IV der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)

Fahrgastschiffe müssen auf Wasserstraßen der Zone 4 nicht mit einem zweiten unabhängigen Antriebssystem ausgerüstet sein.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR147200018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c8f59acddf63b148efa9320ba4a2ef988ea55e712a2c675d78dd2439e59ae05d

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