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BinSchUO2018Anh II

Inhaltsverzeichnis

Nationale Sonderbestimmungen(Anhang II der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)

Teil I
Fähren
Kapitel 1
Sondervorschriften für Fähren, Allgemeines
§§
1.01Anzuwendende Vorschriften
1.02Begriffsbestimmungen
1.03Fährzeugnis
1.04Kennzeichnung der Fähren
Kapitel 2
Bau, Einrichtung und Ausrüstung von Fähren
Unterkapitel 1
Fähren, die keine Kahn- und Kahnseilfähren sind
2.01Allgemeines
2.02Fährkörper
2.03Nachweis der Intakt- und Leckstabilität
2.04Einsenkungsmarken
2.05Festigkeit des Wagendecks
2.06Rettungsmittel
2.07Anker
2.08Zusätzliche Ausrüstung
2.09Landeklappen
Unterkapitel 2
Kahn- und Kahnseilfähren
2.10Allgemeines
2.11Fährkörper
2.12Nachweis der Intakt- und Leckstabilität
2.13Ausrüstung
Kapitel 3
Zusätzliche Anforderungen an seilgebundene oder kettengebundene Fähren
3.01Begriffsbestimmungen
3.02Nachweis der Intakt- und Leckstabilität für seilgebundene oder kettengebundene Fähren
3.03Einsenkungsmarken
3.04Berechnung und Konstruktion der Seil- und Kettenanlagen
3.05Prüfung
3.06Prüfbedingungen und Prüfinhalte
3.07Bescheinigung
Kapitel 4
Übergangsbestimmungen für Fähren
4.01Übergangsbestimmungen für Fähren, die schon in Betrieb sind
Teil II
Barkassen
Kapitel 5
Sondervorschriften für Barkassen
5.01Allgemeines
5.02Schiffskörper
5.03Stabilität
5.04Höchstzulässige Zahl der Fahrgäste
5.05Freibord und Sicherheitsabstand
5.06Rettungsmittel
5.07Anker
5.08Ausrüstung
Kapitel 6
Übergangsbestimmungen für Barkassen
6.01Übergangsbestimmungen für Barkassen, die schon in Betrieb sind
Teil III
Fahrgastboote
Kapitel 7
Sondervorschriften für Fahrgastboote
7.01Allgemeine Bestimmungen
7.02Anforderungen an Fahrgastboote in Zone 2
7.03Anforderungen an Fahrgastboote in Zone 3 oder 4
7.04Anforderungen an Fahrgastboote mit Segeln
7.05Sicherheit am Arbeitsplatz
7.06Übergangs- und Sonderbestimmungen
Teil IV
Abweichungen
Kapitel 8
Abweichungen
8.01Abweichungen hinsichtlich Zulassung
Anlage 1(weggefallen)
Anlage 2(weggefallen)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 15 V v. 14.10.2025 I Nr. 242

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR142200018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8c4ab08c5f249721b19e6b521cf2091026f0232db54a9c11824f80e4e507afce

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