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Inhaltsübersicht

Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
§  6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§  7Inhalt des Teiles 1
§  8Prüfungsbereich des Teiles 1
§  9Inhalt des Teiles 2
§ 10Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 11Prüfungsbereich „Planen von Reisen“
§ 12Prüfungsbereich „Durchführen von Reisen“
§ 13Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 14Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 15Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 16Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 17Inkrafttreten
Anlage 1Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin
Anlage 2Inhalte des Prüfungsbereichs „Planen von Reisen“
Anlage 3Inhalte des Prüfungsbereichs „Durchführen von Reisen“
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR027100022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): da87622fdd9d8d4e44b5cdfaf8d6b0e4df7e444607b80d1b3e645bfaadf05841

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