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34. BImSchV

§ 7aZugänglichkeit der Normen

Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung)

DIN- und ISO-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen. Die DIN- und ISO-Normen sind bei dem Deutschen Patent- und Markenamt, München, archivmäßig gesichert niedergelegt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28.5.2021 I 1251

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR051600006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6de2683af13e54c527bee5def6db85009a987c261aa40a6e50c3026b2abba83d

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