Zum Gesetzesinhalt

2. BImSchV

Inhaltsübersicht

Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Erster Abschnitt
 Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Einsatzstoffe
Zweiter Abschnitt
 Errichtung und Betrieb
§ 3Oberflächenbehandlungsanlagen
§ 4Chemischreinigungs- und Textilausrüstungsanlagen
§ 5Extraktionsanlagen
Dritter Abschnitt
 Anforderungen an Altanlagen
§ 6(weggefallen)
§ 7(weggefallen)
§ 8(weggefallen)
§ 9(weggefallen)
Vierter Abschnitt
 Eigenkontrolle und Überwachung
§ 10Messöffnungen
§ 11Eigenkontrolle
§ 12Überwachung
Fünfter Abschnitt
 Gemeinsame Vorschriften
§ 13Umgang mit leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen
§ 14Ableitung der Abgase
§ 15An- und Abfahren von Anlagen
§ 16Allgemeine Anforderungen
§ 17Berichterstattung an die Europäische Kommission, Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 18Weitergehende Anforderungen
§ 19Zulassung von Ausnahmen
§ 20Ordnungswidrigkeiten
Sechster Abschnitt
(weggefallen)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 106 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR026940990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5afb251c8f134b13151c95ef604d4fb4693dc33efc1c48e0131e616bbb383517

XML-Quelle beim Herausgeber