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10. BImSchV

Anlage 7(zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5) Zeichen Paraffinischer Diesel XTL

Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 169, S. 7)
Zeichen für die Kraftstoffsorte Paraffinischer Diesel XTL als Teil a für die Auszeichnung an der Zapfsäule. In Teil a sind folgende wichtige Hinweise angegeben: „Enthält bis zu 7 % Biodiesel“ und „Verträgt Ihr Fahrzeug XTL? Herstellerinformation beachten (z.B. Tankklappe oder Betriebsanleitung)! Im Zweifel Diesel B7 tanken!“Zeichen für die Kraftstoffsorte Paraffinischer Diesel XTL als Teil b für die Auszeichnung des Zapfventils.
Teil aTeil b
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28.5.2024 I Nr. 169

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR184900010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bf2298b28736d020139fad9fb992a7df39af47c2c65ea3d07dbe5074cb66c888

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