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BImADiszV

§ 2Inkrafttreten

Verordnung zur Übertragung von Disziplinarbefugnissen auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR117600010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e8ad5f0b53e36922c03c1d0b72bed81ffa6f76a2267c27d2098b7283a618b96a

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