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BierStGemWÜG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über den Eintritt des Freistaats Württemberg in die Biersteuergemeinschaft

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Partielles Recht für: Baden-Württemberg (ehemaliges Württemberg)
Überschrift: Gemäß § 3 Abs. 2 G 114-2 vom 10.7.1958 I 437 nur Überschrift aufgenommen. Nach Auffassung der Länderkommission zur Rechtsbereinigung enthalten die §§ 2 und 6 Bundesrecht
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003450919

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2e2410f743a226426f0a56eb33c127febd9e284a1216b964a7f4a122942bb83a

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