BibuBAProFPrV
§ 4Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung
- 1.
- Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
- 2.
- Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
- 3.
- betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
- 4.
- Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
- 5.
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
- 6.
- ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
- 7.
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-53 v. 26.10.2015 I 1819 (BibuchhFPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR307000020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 553bcf2f1d621a3b760315b1588994706d56bce823e1d4f08d0a37e064eb247f