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BGSResErnAnO

II.

Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Angehörigen der Grenzschutzreserve

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I Genannten vor.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020540976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d83179a53fa81961d654c12607e00e42cb7d2cfcb6c45396262aee167ecacf14

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