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BGSNeuRegG

Art 3 Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Anwendungsbestimmungen

Gesetz zur Neuregelung der Vorschriften über den Bundesgrenzschutz

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. November 1994 in Kraft.
(2) Die §§ 48 bis 61 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz in der in Absatz 1 bezeichneten Fassung sind nur anwendbar, wenn der Deutsche Bundestag zuvor durch Beschluß zugestimmt hat.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR297809994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9ca2c5088e33d3558325daebf9a453114118f1b09ec3b264af921df63027cd2b

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