Zum Gesetzesinhalt

BGL 2004

§ 1Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

Gesetz zur Bestimmung der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2004

(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2004 monatlich 201 Euro.
(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2004 monatlich 169 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR301610003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): da22c39f882eac6c7bd705ab3cbc794b76551e102f3b7d0ad5d26b6792ec39c7

XML-Quelle beim Herausgeber