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BGL 2002

§ 1Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

Gesetz zur Bestimmung der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2002

(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2002 monatlich 187 Euro.
(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2002 monatlich 157 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR401100001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 252cd1f6ccb6e17e52294f68539ed47309275054b66690daf49e6ae9eaf61736

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