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BGHolzMetallDiszRZustAnO

II.Inkrafttreten

Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Die vorstehende Anordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR00B0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 86d4486a367f8afea53a020595f8a27eeff64d85fc3b5a501e5866204fd1fc91

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