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BGBEG

Anlage 19(zu Artikel 245 § 1 Absatz 1)

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 212, S. 8)

Anhang



EUROPÄISCHES FORMULAR FÜR REPARATURINFORMATIONEN


Teil I


Identität und Kontaktdaten des Reparaturbetriebs, der die Reparaturleistung erbringt


Reparaturbetrieb[Name]
Anschrift[Geografische Anschrift, an die sich Verbraucher wenden können]
Telefonnummer
E-Mail
Andere Online-Kommunikationsmittel, sofern sie vom Reparaturbetrieb bereitgestellt werden, die es den Verbrauchern ermöglichen, schnell und effizient mit dem Reparaturbetrieb Kontakt aufzunehmen und mit ihm zu kommunizieren


Teil II


Angaben zur Reparaturleistung


Zu reparierende Ware[Bezeichnung der Ware]
Art des Defekts[Beschreibung des Defekts]
Art der vorgeschlagenen Reparatur[Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Defekt zu beheben]
Preis für die Reparatur bzw., falls dieser nicht ermittelt werden kann, die anwendbare Berechnungsmethode und die Preisobergrenze für die Reparatur[Gesamtbetrag bzw., falls dies nicht möglich ist, die Berechnungsmethode und die Obergrenze für die Reparaturleistung in EUR/Landeswährung]
Dauer der Reparatur[Zeit, innerhalb welcher der Reparaturbetrieb sich verpflichtet, die Leistung zu erbringen, in Tagen]
Verfügbarkeit vorübergehender Ersatzwaren[Vorübergehende Ersatzware bedeutet, dass der Verbraucher eine gleichwertige Ware zur Verwendung während der Dauer der Reparatur erhält; der Reparaturbetrieb gibt dies mit „Ja“ oder „Nein“ an]
Falls ja, führen Sie gegebenenfalls die entsprechenden Kosten an:[EUR/Landeswährung]
Ort der Übergabe der Waren[Ort, an dem der Verbraucher die Waren zur Reparatur übergibt]
Verfügbarkeit von Nebenleistungen, falls zutreffend[Geben Sie an, ob und in welchem Umfang Nebenleistungen wie Ausbau, Montage und Transport angeboten werden, bzw. „Keine“, wenn für die betreffende Reparatur keine Nebenleistung angeboten wird]
Falls ja, führen Sie gegebenenfalls die entsprechenden Kosten an:[EUR/Landeswährung, je angebotener Dienst]
Gültigkeitsdauer des Europäischen Formulars für Reparaturinformationen[Gültigkeitsdauer von mindestens 30 Tagen]
Gegebenenfalls zusätzliche Informationen
Die Hinweise in den eckigen Klammern enthalten Erläuterungen für den Reparaturbetrieb und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.9.1994 I 2494; 1997, 1061;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 16.7.2026 I Nr. 212

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006049896

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ce71acfa170c0393285a12eaf96cf6ae518ee5b2ac74ccc67d4c50aae2b93b9b

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