BGBEG
§ 2Auskunftspflichten
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
- 1.
- Erhebungsmerkmale:
- a)
- Beginn des Mietverhältnisses,
- b)
- Zeitpunkt und Art der letzten Mieterhöhung mit Ausnahme von Erhöhungen nach § 560 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
- c)
- Festlegungen der Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage,
- d)
- Art der Miete und Miethöhe,
- e)
- Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage des vermieteten Wohnraums einschließlich seiner energetischen Ausstattung und Beschaffenheit (§ 558 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs),
- f)
- Vorliegen besonderer Umstände, die zu einer Ermäßigung der Miethöhe geführt haben, insbesondere Verwandtschaft zwischen Vermieter und Mieter, ein zwischen Vermieter und Mieter bestehendes Beschäftigungsverhältnis oder die Übernahme besonderer Pflichten durch den Mieter,
- 2.
- Hilfsmerkmale:
- a)
- Anschrift der Wohnung,
- b)
- Namen und Anschriften der Mieter und Vermieter.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.9.1994 I 2494; 1997, 1061;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 16.7.2026 I Nr. 212
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006049896
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ce71acfa170c0393285a12eaf96cf6ae518ee5b2ac74ccc67d4c50aae2b93b9b
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 558 BGBMieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
„… Lage des vermieteten Wohnraums einschließlich seiner energetischen Ausstattung und Beschaffenheit (§ 558 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), f) Vorliegen besonderer Umstände, die zu einer Ermäßigung der Miethöhe geführt haben, insbesondere Verwandtschaft zwi …“
- § 560 BGBVeränderungen von Betriebskosten
„… s Mietverhältnisses, b) Zeitpunkt und Art der letzten Mieterhöhung mit Ausnahme von Erhöhungen nach § 560 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, c) Festlegungen der Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage, d) Art der Miete und Miethöhe, …“