BGBEG
§ 4Gestaltung der Online-Benutzeroberfläche
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
- 1.
- eine stärkere Hervorhebung bestimmter Auswahlmöglichkeiten, wenn der Verbraucher, der Empfänger der Dienstleistung ist, aufgefordert wird, eine Entscheidung zu treffen,
- 2.
- die wiederholte Aufforderung an den Verbraucher, der Empfänger der Dienstleistung ist, eine Auswahl zu treffen, wenn eine solche Auswahl bereits getroffen wurde, insbesondere durch die Einblendung eines Pop-up-Fensters, mit der die Nutzererfahrung beeinträchtigt wird, und
- 3.
- die Erschwerung des Verfahrens zur Beendigung eines Dienstes im Vergleich zur Anmeldung bei diesem Dienst.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.9.1994 I 2494; 1997, 1061;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 16.7.2026 I Nr. 212
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006049896
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ce71acfa170c0393285a12eaf96cf6ae518ee5b2ac74ccc67d4c50aae2b93b9b