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BfRBeihilfeAnO

§ 5Inkrafttreten

Anordnung des Bundesinstituts für Risikobewertung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0170A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3842b47044d0abcc13fd1c8e5ec19ea40629d217001be3d28cad9dfefdbf5350

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