Zum Gesetzesinhalt

BfAAWidVertrAnO

§ 4Inkrafttreten

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten in Beihilfe-, Reisekosten- und Umzugskostenangelegenheiten sowie für die Beihilfefestsetzung

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR183200022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 05a267dd067206d562557ef506222c002e55e5876f8c1bed482dfa286722d2b6

XML-Quelle beim Herausgeber