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BewG§81DV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Durchführung des § 81 des Bewertungsgesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 11.9.1966 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005500966

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9b7f48a269171b96dfab3226f66c2680708284834f75eb33c4c0d3f41482fb2d

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