BewG
§ 182Bewertung der bebauten Grundstücke
- 1.
- Wohnungseigentum,
- 2.
- Teileigentum,
- 3.
- Ein- und Zweifamilienhäuser.
- 1.
- Mietwohngrundstücke,
- 2.
- Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt.
- 1.
- Grundstücke im Sinne des Absatzes 2, wenn kein Vergleichswert vorliegt,
- 2.
- Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke mit Ausnahme der in Absatz 3 Nr. 2 genannten Grundstücke,
- 3.
- sonstige bebaute Grundstücke.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 1.2.1991 I 230;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 19 G v. 22.6.2026 I Nr. 192
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR010350934
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d2f2cfbc4e3fb57c5fb0d3a77d8e38c46681c53e101fbd32d6f8baea2f8bcdfd