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BewachRV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über das Bewacherregister

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 28.6.2019 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 24.6.2019 I 882 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 dieser V am 28.6.2019 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR088210019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): acf9bfd7a417c0fc6c2e79e00c3c57f29d7b141f224ecb977bd04105b696552e

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