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BetrPrämRegV 2014

§ 1Kürzung der Zahlungsansprüche

Verordnung zur Kürzung der Zahlungsansprüche im Rahmen der Betriebsprämienregelung für das Jahr 2014

(1) Jeder Zahlungsanspruch im Rahmen der Betriebsprämienregelung für das Jahr 2014 wird nach Maßgabe des Absatzes 2 gekürzt.
(2) Die Kürzung wird vorgenommen, indem der Wert jedes Zahlungsanspruches mit dem Faktor 0,8297 multipliziert wird.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR162700014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4fbacdadb783a8782a1e79d1f8e3bdec05282c17fbdc0eaa6692265ce2690dee

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