Zum Gesetzesinhalt

BetrPrämDurchfV

§ 3aNiederwald mit Kurzumtrieb

Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie

Die Liste der für Niederwald mit Kurzumtrieb bei der Betriebsprämie geeigneten Arten und deren maximale Erntezyklen wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ § 3a: Zur Weiteranwendung in der am 10.5.2010 geltenden Fassung vgl. § 21 F 2010-05-07 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 26.10.2006 I 2376;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 103 G v. 22.12.2011 I 3044

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR320400004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 49e8e5dba8f5a70634a2b3756433d736155bd88a27662cedc46d05051e71a07f

XML-Quelle beim Herausgeber