BetrPrämDurchfG
Anlage 3(zu § 6 Abs. 1) Berechnungsverfahren zur Bestimmung des Wertes der Zahlungsansprüche im Zeitablauf
Gesetz zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie
Berechnungsformel: Yt = Z + [xt * (S - Z)]
- Yt:
- Wert eines Zahlungsanspruchs im jeweiligen Anpassungsjahr
- S:
- Startwert (Wert des Zahlungsanspruchs im Jahr 2009, erhöht ab dem Jahr 2010 um den zusätzlichen betriebsindividuellen Tabakbetrag)
- Z:
- Zielwert (Wert des Zahlungsanspruchs ab dem Zieljahr)
- xt:
- Angleichungsfaktor für das jeweilige Anpassungsjahr
- für das Jahr 2009:
- 1,00
- für das Jahr 2010:
- 0,90
- für das Jahr 2011:
- 0,70
- für das Jahr 2012:
- 0,40
- ab dem Jahr 2013:
- 0,00
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 26.11.2010 I 1720;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 406 V v. 31.8.2015 I 1474
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR176310004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2d66e36c9484ae6a2c1fc2d2b12bfdb90eb35fb6929d88255a0d26a3d3b73cf8