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BEStrafAktEV

Verordnung über den Zeitpunkt der Einführung der elektronischen Aktenführung in Strafsachen im Geschäftsbereich des Bundes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR235500020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 572d64b916d28af8c8e18d59a6cd8053708a7e4c91a0cf4bc915d4211daa39d7

XML-Quelle beim Herausgeber

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