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BeschG

Inhaltsübersicht

Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Zweck, Anwendungsbereich
§ 2Beschusstechnische Begriffe
 
Abschnitt 2
Prüfung und Zulassung
§ 3Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller
§ 4Ausnahmen von der Beschusspflicht
§ 5Beschussprüfung
§ 6Prüfzeichen
§ 7Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition
§ 8Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
§ 8aPrüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung
§ 9Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen
§ 10Zulassung von pyrotechnischer Munition
§ 11Zulassung sonstiger Munition
§ 12Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände
§ 13Ausnahmen in Einzelfällen
§ 14Ermächtigungen
 
Abschnitt 3
Sonstige beschussrechtliche Vorschriften
§ 15Beschussrat
§ 16(weggefallen)
§ 17Auskunftspflichten und besondere behördliche Befugnisse im Rahmen der Überwachung
§ 18Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
§ 19Rücknahme und Widerruf
§ 20Zuständigkeiten
§ 21Bußgeldvorschriften
 
Abschnitt 4
Übergangsvorschriften
§ 22Übergangsvorschriften
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 234 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR400300002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 710eed467660755ae062007dfbafed2c5f954b54ffa62e2ba82f904d91a18b8a

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