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BesÜV2Bek 1994-09-10

Anlage IIB(Anlage V des BBesG) Gültig ab 1. Oktober 1994 nur für die Besoldungsgruppen A 1 bis A 8, für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 sowie für die Bundesbesoldungsordnungen B, C und R erst ab 1. Januar 1995

Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

(Inhalt: Nicht erfaßte Tabelle,
Fundstelle: BGBl. I 1994, 2586)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR257700994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fafda387b5f32ba922c33d73b3b515aa41bf099dd35d7057ef04896b6cd0f7c1

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