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BergWoZSenkV

§ 2Berlin-Klausel

Bergarbeiterwohnungsbau-Zinssenkungsverordnung

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 33a des Wohnungsbindungsgesetzes auch im Land Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017260986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3f1f1d993d57fcf67b32bfcb2b726e8bb1e4cf2c3d27a70c315f78a9dfcbc148

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