Zum Gesetzesinhalt

BergArbWoFöGDV

§ 4Inkrafttreten

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 28. August 1965 an in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005490966

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b5131505e94af441e39e123234e309ade4038adf574000fb2cbb8b49e032a8ad

XML-Quelle beim Herausgeber