SchKG
§ 2Beratung
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
- 1.
- Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung,
- 2.
- bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben,
- 3.
- Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung,
- 4.
- soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt,
- 5.
- die Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor und nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen,
- 6.
- die Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, die physischen und psychischen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen Risiken,
- 7.
- Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,
- 8.
- die rechtlichen und psychologischen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption.
- 1.
- geeignete Hilfsangebote zur Bewältigung der Situation und zur Entscheidungsfindung sowie
- 2.
- Wege, die der Schwangeren die Aufgabe der Anonymität oder ein Leben mit dem Kind ermöglichen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 7.11.2024 I Nr. 351
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR113980992
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2826ebd9f02dffeced298867f61e08ff2ced20fad27a4aa57582f1d788dd3ba5