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BerHG

§ 7Rechtsbehelf

Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen

Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe zurückgewiesen oder durch den die Bewilligung von Amts wegen oder auf Antrag der Beratungsperson wieder aufgehoben wird, ist nur die Erinnerung statthaft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 15.7.2024 I Nr. 237

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006890980

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f35342529f31a0bf15389c580f3b554bf01a58cfe06a67c0bae576d8c2d273df

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