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BeitrLV 2006

§ 3Inkrafttreten

Verordnung zur Bestimmung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2006

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR362600005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a6bcb288553b0803b36233ab585a3efe4468c60fff0fc2edb01d9ef2c21ca3b1

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