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BEHG

§ 18Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen

Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen

(1) Ändert sich die Identität oder die Rechtsform eines Verantwortlichen, so hat der neue Verantwortliche dies unverzüglich nach der Änderung der zuständigen Behörde anzuzeigen. Der neue Verantwortliche übernimmt die noch nicht erfüllten Pflichten des ursprünglichen Verantwortlichen nach den §§ 6 bis 8.
(2) Wird über das Vermögen eines Verantwortlichen das Insolvenzverfahren eröffnet, hat der Insolvenzverwalter die zuständige Behörde unverzüglich darüber zu unterrichten. Alle Verpflichtungen des Verantwortlichen aus diesem Gesetz bestehen während des Insolvenzverfahrens fort. Der Insolvenzverwalter teilt der zuständigen Behörde die natürlichen Personen mit, die während des Insolvenzverfahrens berechtigt sind, Übertragungen nach § 9 Absatz 2 vorzunehmen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für den vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Verantwortlichen sowie für den Verantwortlichen als eigenverwaltenden Schuldner.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 27.2.2025 I Nr. 70

Sonst: § 11 Abs. 1 u. 2 tritt gem. § 24 Abs. 2 dieses G am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die Europäische Kommission die zu § 11 Abs. 1 und 2 erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat. Frühestens jedoch am Tag nach der Verkündung dieses G. § 11 Abs. 2 ist gem. § 24 Abs. 2 dieses G iVm Bek. v. 24.11.2022 I 2098 mWv 1.12.2022 in Kraft getreten. § 24 gem. Art. 2 Nr. 14 G v. 27.2.2025 I Nr. 70 mWv 6.3.2025 neu gefasst, dadurch ist die bedingte Inkraftsetzung des § 11 Abs. 1 aufgehoben. § 11 Abs. 1 idF d. Art. 2 Nr. 6 G v. 27.2.2025 I Nr. 70 mWv 6.3.2025 in Kraft getreten.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR272800019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a577705b1eb80bdf73121d1d48c724a924d2d13ec55a64632a7e2333457a834e

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