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BehAppMstrV

§ 1Gegenstand

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk

Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen. Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Behälter- und Apparatebauer-Handwerk.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 79 V v. 18.1.2022 I 39

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR120300013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 75ba831939662948db22f647693e5d0ccf47172bea2ec6fc359504fe1a636494

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