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BEGSchlGArt5V 2

§ 4

Zweite Verordnung zu Artikel V des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008010984

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 480eca137deaea7ce9dec024e8c4e63732c832d6b25cb6cff222e580b08e7303

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