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BEGSchlGArt5V 1

Art 3

Erste Verordnung zu Artikel V des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)

Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014550974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 91a496a56537444feaf126c94cc5445f59d761fda7100bc5db854e04fceb1ae9

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