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BefBedV

§ 16Ausschluß von Ersatzansprüchen

Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5a G v. 16.4.2021 I 822

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002300970

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): be9a75ee4a1e51a0c391730476ed3fd27f988a5c55eaa309bfddbc1d58e85f48

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