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Bekanntmachung über die Anordnung der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin

Auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2023, Aktenzeichen 2 BvC 4/23, wird nachstehende Anordnung des Landeswahlleiters für Berlin vom 19. Dezember 2023 auf Grund des § 44 Absatz 3 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594) bekannt gemacht:
Die teilweise Wiederholung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag im Land Berlin findet am 11. Februar 2024 statt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1810A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 73c735bb78ef2f1dc5058734ddca624ad8474b2b0a8c4c7546d942bf971d5aa8

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