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BeamtZustÜAnO

II.

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Beamtenrechts auf den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats kann sich im Einzelfall die Ausübung seiner Befugnisse als oberste Dienstbehörde vorbehalten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005220987

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ca2fca835a5ef079e8b1697b622a2d939ffce00440bedb424a102224f5bd8f18

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