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BeamtVGÄndG 1993

Art 8Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes sowie sonstiger versorgungsrechtlicher Vorschriften

Die auf Artikel 7 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnung können auf Grund der Ermächtigung des Beamtenversorgungsgesetzes durch Rechtsverordnung geändert werden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR244200994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3500efa5dafb32941af0ae1a44587cdf1aec5f717ca2910d737f9443b1db2c42

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