Zum Gesetzesinhalt

BeamtVGÄndG 1993

Art 12Inkrafttreten

Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes sowie sonstiger versorgungsrechtlicher Vorschriften

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft:
1.
2.
3.
mit Wirkung vom 1. Mai 1992 Artikel 10,
4.
5.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR244200994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3500efa5dafb32941af0ae1a44587cdf1aec5f717ca2910d737f9443b1db2c42

XML-Quelle beim Herausgeber